Was dürfen Sie – und was nicht? Das lässt sich ganz einfach ausdrücken: trotz zum Teil weitreichender Befugnisse ist der Betriebsrat kein zweiter Geschäftsführer. Aber als Sprachrohr und Vertreter der Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb besteht mindestens eine Informationspflicht seitens des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat, wenn Maßnahmen die Belange der Arbeitnehmer betreffen. In manchen Fällen […]
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