Wer ergreift die Initiative und wer darf kandidieren?

Wenn bisher kein Betriebsrat besteht – und für diesen Fall haben wir dieses Faltblatt gemacht – dann laden entweder drei Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft schriftlich zu einer Betriebsversammlung ein, auf der ein mindestens dreiköpfiger Wahlvorstand gebildet wird. Für den Betriebsrat kandidieren dürfen alle wahlberechtigten ArbeiternehmerIinnen (außer Leitende), die dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehören.

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